Enge Parklücken, Hektik auf dem Supermarktparkplatz oder nur einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit: Ein
Parkrempler kann schneller passieren, als man denkt. Einer unserer Kunden hat sich kürzlich bei uns gemeldet, weil er beim
Parken unabsichtlich ein anderes Fahrzeug gestreift und beschädigt
hat. Dabei war er sich unsicher, wie er sich nach dem Parkplatz Unfall verhalten soll und was jetzt alles auf ihn zukommt. Damit Sie bestens vorbereitet und informiert sind, erklären Ihnen unsere erfahrenen Gutachter von Gutachterix
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was ein Parkrempler
ist,
✓was Sie
nach einem Parkrempler tun
sollten,
✓wer den
Parkrempler melden
muss,
✓
wie lange Sie Zeit
haben, um den Parkschaden mitzuteilen,
✓ob ein
Parkrempler ein Unfall
ist
✓ wer bei einem Parkrempler zahlt
✓ was passiert, wenn Sie den Parkschaden gar nicht bemerkt haben
✓und ob Sie einen Parkschaden auch selber reparieren können.
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Inhaltsverzeichnis:
Schadengutachten benötigt?
Wir beraten Sie unverbindlich, objektiv & kostenlos!
• Rechtlich gesehen ist ein Parkrempler ein Unfall, bei dem der Verursacher die Unfallstelle nicht sofort verlassen darf. Er muss eine angemessene Zeit warten.
• Erscheint der Unfallgegner nicht nach einer gewissen Wartezeit oder nach dem Ausrufen im Supermarkt, sollte die Polizei zur Feststellung der Identität gerufen werden.
• Auch bei kleinen Schäden reicht es nicht, nur einen Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen.
• Eine Unfallskizze sollte möglichst am Unfallort erstellt werden, um alle Details zur Klärung der Schuldfrage zu erfassen. Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze kann eine Regulierung ohne Kfz-Versicherung erfolgen, um eine Hochstufung zu vermeiden. Ein Einigungsprotokoll, ggf. mit Kostenvoranschlag, sollte als Basis für Rechtssicherheit dienen.
• Hat der Verursacher beim Einparken die gesamte Seite gerammt, handelt es sich wahrscheinlich nicht mehr um einen Bagatellschaden. In diesem Fall sollten Sie ein unabhängiges Schadengutachten in Betracht ziehen. Wir sind für Sie da: Mobilnummer 0160 20 600 51
Was ist ein Parkrempler?
Ein Parkrempler definiert einen
Schaden an einem Auto, das geparkt
ist. „Dieser Autoschaden entsteht in der Regel durch das
Ein- oder Ausparken eines Fahrzeuges
und äußert sich durch die niedrige Fahrgeschwindigkeit meist in
Form von kleineren Bagatellschäden“,
erklärt unser Kfz-Gutachter Martin
. Zu solchen Schäden gehören beispielsweise kleine Kratzer sowie feine Dellen und minimale Lackschäden an der Fahrzeugkarosserie. Auch Beschädigungen am Autospiegel oder Schrammen an der Seite können Folge des Unfalles auf dem Parkplatz sein.
Ein Parkrempler passiert häufig auf Supermarkparkplätzen oder auch beim Ein- und Ausparken in engen Straßen.
Was tun nach einem Parkrempler?
Wenn Sie ein parkendes Fahrzeug angefahren haben, sollten Sie wie bei allen Verkehrsunfällen auch die
Versicherungs- und Personendaten mit dem anderen Fahrzeugbesitzer austauschen
.
Der Besitzer ist nicht anzutreffen? Dann müssen Sie mindestens eine
halbe Stunde warten, ehe Sie den Schaden der Polizei melden
.
Die
Polizei kann im Anschluss den Fahrzeughalter ermitteln
, sodass sich der Parkschaden ordnungsgemäß aufgenommen und regulieren lässt.
Expertentipp
Bei einem
Parkrempler reicht es nicht aus, einen Zettel an der Windschutzscheibe
zu hinterlassen. Ebenso dürfen Sie den
Unfallort nicht verlassen, ohne den Schaden dem Fahrzeugbesitzer oder der Polizei mitzuteilen, da Sie andernfalls Fahrerflucht und damit eine Straftat begehen. In diesem Fall müssen Sie mit
Geldstrafen, Punkte in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug rechnen.
Wer muss einen Parkrempler melden?
Ein Parkrempler muss vom Unfallverursacher der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Wenn Sie einen
Parkschaden an Ihrem Fahrzeug entdecken und der Verursacher unbekannt ist, verständigen Sie die Polizei zur Schadenaufnahme
und erstatten Sie Anzeige – so gestaltet sich die Schadensregulierung einfacher. Teilen Sie den
Parkrempler an Ihrem Auto auch Ihrer eigenen Versicherung mit
und dokumentieren Sie den Bagatellschaden mit Fotos.
Wie lange hab ich Zeit, einen Parkschaden zu melden?
Sie müssen den Parkschaden innerhalb von einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen.
Die Versicherungsdaten und Personalien mit dem beteiligten Fahrzeugbesitzer sollten Sie noch vor Ort austauschen. Wenn dieser in einer angemessenen Zeit nicht anzutreffen ist, kontaktieren Sie augenblicklich die Polizei, um den Parkrempler aufnehmen zu lassen.
Wir raten Ihnen dringend dazu, die Fristen zur Schadensmeldung einzuhalten, da Sie andernfalls Schwierigkeiten mit der Versicherung bei der Regulierung des Parkschadens bekommen können.
Ist ein Parkrempler ein Unfall?
Gesetzlich ist die Regelung eindeutig:
Ja, ein Parkrempler ist als Unfall
anzusehen. Sämtliche
Schäden durch äußere Beteiligung werden generell als Unfallschäden eingestuft,
allerdings wird bei einem Parkrempler zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden differenziert.
Ein Parkschaden ist zwar rechtlich ein Unfall, bei einem kleinen Schadenausmaß aber eine Bagatelle und kein Unfallschaden.
Wenn Ihr parkendes Fahrzeug von einem anderen Auto beschädigt wurde, empfehlen wir Ihnen immer, einen Gutachter aufzusuchen. Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen können ermitteln, ob ein Bagatellschaden an Ihrem Wagen vorliegt. In einem Kurzgutachten ermitteln wir das Schadensausmaß und bieten Ihnen eine Sicherheit – denn das Gutachten hat eine beweissichernde Funktion und bindet Sie zur Reparatur an keine Werkstatt.
Wir schauen uns das Fahrzeug genau an, dokumentieren den Parkschaden und berücksichtigen auch mögliche Vorschäden.
Wer zahlt bei einem Parkrempler?
Wenn Sie für den Parkrempler verantwortlich sind, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung im Rahmen der Eintrittspflicht den Schaden am anderen Fahrzeug
.
Wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist z.B. aufgrund von Fahrerflucht, springt Ihre Vollkaskoversicherung ein.
Bei einer Teilkaskoversicherung werden die Kosten für einen Parkschaden mit unbekanntem Unfallverursacher nicht übernommen
.
Sie haben den Parkunfall selbst verursacht und Schäden an Ihrem Auto? Auch dann kommt die Vollkaskoversicherung für den Autoschaden auf. Allerdings kann es sein, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Welche Informationen braucht die Versicherung zur Schadensregulierung nach einem Parkrempler?
Damit der Parkschaden reibungslos durch die Versicherung reguliert werden kann, braucht diese den Polizeibericht – sofern dieser vorhanden und der Besitzer des Fahrzeuges vom Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden konnte. Auch
detaillierte Informationen zum Parkschaden wie Fotos zu den Autoschäden
sind für die weitere Bearbeitung hilfreich und lassen die Versicherung Rückschlüsse zum Parkrempler ziehen.
Kann ich den Parkschaden ohne Versicherung regulieren lassen?
Wenn Sie den Parkrempler selbst verursacht haben und Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, kann eine Reparatur in Eigenregie kostengünstiger
für Sie sein. Besonders
kleinste Bagatellschäden wie Dellen oder feine Kratzer lassen sich mit einfachen Tricks und Mitteln selbst regulieren. Mit Hilfe von einem Heißluftgebläse, Druckluftspray und einem Saugnapf können Sie kleine bis mittlere Autodellen aus der Karosserie entfernen. Oberflächliche Kratzer können Sie meist mit Kratzerentfernen beseitigen. Nachdem Sie das Mittel aufgetragen haben, polieren Sie die Stelle mit einem weichen Tuch und beseitigen die Reste.
Ob sich eine Eigenreparatur finanziell mehr lohnt, hängt davon ab, ob Ihre Versicherung Sie in der Schadensfreiheitsklasse zurückstuft und Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden. Nehmen Sie hierzu am besten Kontakt mit der Versicherung auf.
Was passiert, wenn ich den Parkrempler nicht bemerkt habe?
Wenn Sie gar nicht wahrgenommen haben, dass Sie beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto berührt und beschädigt haben, wird dies nicht als Fahrerflucht geahndet. In diesem Fall brauchen Sie mit keiner Strafe zu rechnen, sollten den Parkschaden aber dennoch bei der Versicherung angeben, um bei späteren Unfällen nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Allerdings sollten Sie hier ehrlich handeln –
denn wer lügt und einfach vorgibt, den Parkrempler nicht bemerkt zu haben, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Häufig gibt es
Zeugen oder sogar Kameras, die belegen können ob Sie wirklich nichts von dem Parkschaden wussten.
Schadengutachten benötigt?
Wir beraten Sie unverbindlich, objektiv & kostenlos!
Ein Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz oder in engen Straßen kann schnell passieren und wird gesetzlich als Unfall angesehen. In den meisten Fällen entstehen hierdurch kleine Bagatellschäden, für die die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der Eintrittspflicht aufkommt. Bei einem erfahrenen Kfz-Gutachter können Sie Ihr Auto begutachten und sich ein Kurzgutachten erstellen lassen – so sind Sie auf der sicheren Seite und werden nicht von Kosten überrascht.
Ihr Autor:
Thomas, M. Eng.
Thomas ist seit 2022 Teil unseres Redaktionsteams. Mit einem Studium der Fahrzeugtechnik, spezialisiert auf PKW-Fahrwerke und PKW-Antriebe, bringt er fundiertes Fachwissen mit. Thomas hat umfangreiche Erfahrung in der Mängelbewertung und Erstellung technischer Gutachten. In unserem Magazin teilt er sein Expertenwissen und verfasst informative Artikel zu aktuellen Themen der Automobiltechnik und Gutachtenerstellung.
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Sie haben einen Parkschaden an Ihrem Auto? Unsere erfahrenen Kfz-Gutachter von
Gutachterix
schauen sich Ihr Fahrzeug genau an und können ermitteln, ob nur ein Bagatellschaden vorliegt oder das Schadensausmaß größer ist. Wir erstellen Ihnen ein Kurzgutachten, mit dem Sie den Schaden durch die Versicherung regulieren lassen und die Werkstatt zur Reparatur frei wählen können.