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Unfallverursacher will Schaden selber zahlen – was tun?

Nicht selten kommt es vor, dass sich der Unfallverursacher nach einer Kollision privat mit dem UnfallgeschĂ€digten einigen und den entstandenen Schaden selber zahlen möchte, ohne die Versicherung zu informieren. Das Angebot des Unfallgegners kann im ersten Moment verlockend klingen und jede Menge zeitraubendem Papierkram und Nerven vermeiden – doch bringt es fĂŒr Sie als Unfallopfer zahlreiche Nachteile. Vorab ist gesagt: Sie sollten keinesfalls Bargeld als Schadenregulierung annehmen.

Wir erklÀren Ihnen,

✓ warum Sie als GeschĂ€digter kein Geld vom Unfallverursacher annehmen sollten,

✓ was Sie tun sollten, wenn der Unfallgegner den Unfallschaden bar bezahlen will,

✓welche Optionen es zur Bezahlung eines Unfallschadens gibt,

✓welche Bedeutung ein Unfallschaden fĂŒr die Schadenfreiheitsklasse hat,

✓wie Sie am besten vorgehen, wenn der Unfallverursacher Ihnen seine Versicherung nicht mitteilen will,

✓ wann es sich empfiehlt, den Schaden selber zu zahlen

✓und wie der richtige Umgang bei einem Schadenfall aussieht.

Unfallverursacher willl schaden selber zahlen.
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5 GrĂŒnde, warum Sie als GeschĂ€digter kein Geld vom Unfallverursacher annehmen sollten

Es gibt mehrere GrĂŒnde, warum man nach einem Unfall kein Bargeld vom Unfallverursacher annehmen sollte:

1.      Unzureichende EntschĂ€digung : Der Betrag, den der Unfallverursacher anbietet, deckt möglicherweise nicht alle Kosten. Dies kann Reparaturen, medizinische Ausgaben oder andere Folgekosten einschließen.

2.      Verlust von VersicherungsansprĂŒchen : Wenn Sie Bargeld annehmen, könnte dies als eine Art von Abfindung interpretiert werden, wodurch Sie möglicherweise Ihre AnsprĂŒche gegenĂŒber der Versicherung des Unfallverursachers verlieren.

3.      Fehlende Dokumentation : Ein Unfall sollte immer dokumentiert werden. Das Annehmen von Bargeld ohne entsprechende Dokumentation kann spĂ€ter Probleme bei der Geltendmachung weiterer AnsprĂŒche verursachen.

4.      Rechtliche Komplikationen : Es kann rechtliche Folgen haben, wenn Sie Bargeld annehmen und der Fall spÀter vor Gericht geht. Ohne dokumentierte Vereinbarung könnte es schwierig sein, die Details des Unfalls und die erfolgte Zahlung zu beweisen.

5.      Verborgene SchĂ€den : Manchmal sind die SchĂ€den am Fahrzeug oder versteckte Verletzungen nicht sofort erkennbar. Wenn Sie sofort Bargeld annehmen, könnten Sie nicht in der Lage sein, spĂ€ter fĂŒr diese SchĂ€den aufzukommen.

Es ist am besten, Fotos zu machen, Kontaktinformationen auszutauschen und den Unfall bei der Polizei und der Versicherung zu melden, anstatt direkt Bargeld anzunehmen.

Warum Gutachten statt Bargeld?

Wenn Ihnen der Unfallverursacher vor Ort eine Summe in bar anbietet, damit Sie den Schaden nicht begutachten und ĂŒber die Versicherung regulieren lassen, sollten Sie das Geld auf keinen Fall annehmen. Die GrĂŒnde hierfĂŒr sind vielseitig:

Probleme bei der Geltendmachung spÀterer UnfallschÀden

Wenn Sie den Unfallschaden nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ dokumentieren und bei der Versicherung angeben, kann es Probleme geben, wenn Sie zu einem spĂ€teren Zeitpunkt erneut in einen Unfall geraten und ihr Fahrzeug einen Unfallschaden an der gleichen Stelle hat. Da der Altschaden nicht mitgeteilt wurde, lassen sich die beiden SchĂ€den nicht mehr zweifelsfrei auseinanderhalten und Sie können den neuen Schaden an Ihrem Fahrzeug möglicherweise nicht mehr geltend machen.

Nur ein Gutachter stellt vollstĂ€ndiges Schadensausmaß fest

Um das volle Schadenausmaß nach einem Unfall beurteilen zu können, ist ein Schaden- bzw. Unfallgutachten notwendig. Nur ein Gutachter kann ermitteln, ob hinter der Karosserie (z.B. nach einem Parkrempler) noch weitere Teile beschĂ€digt sein könnten oder Defekte an der Elektronik entstanden sind.

Durch ein Gutachten erhalten Sie oftmals  eine höhere EntschÀdigung

In einem umfangreichen Gutachten werden alle Schadenspositionen ausfĂŒhrlich aufgelistet, die Sie bei der Versicherung geltend machen können und damit eine höhere EntschĂ€digung erhalten, als wenn Sie Geld vom Unfallverursacher annehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen neutralen und unabhĂ€ngigen Gutachter , von dem Sie Gebrauch machen sollten. Der SachverstĂ€ndige nimmt eine objektive Fahrzeugbegutachtung vor und erstellt Ihnen ein sachgemĂ€ĂŸes Gutachten. Versicherungen zielen hĂ€ufig darauf ab, die eigenen Kosten auf ein Minimum zu halten und berĂŒcksichtigen Ihre SchadensersatzansprĂŒche möglicherweise nicht in dem Ausmaß wie ein neutraler Gutachter.

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Was soll ich tun, wenn der Unfallgegner den Unfallschaden bar bezahlen will?

Angebot des Unfallverursachers unbedingt ablehnen!

Wenn Ihnen der Unfallgegner den Unfallschaden vor Ort in bar bezahlen will, lehnen Sie das Angebot direkt ab. Sie sind nicht dazu verpflichtet, dem Vorschlag zuzustimmen und sollten darauf bestehen, dass Ihnen der Unfallverursacher seinen Namen, Adresse und Versicherungsscheinnummer seiner Versicherung mitteilt. Damit Sie nicht auf den Kosten fĂŒr die Schadensregulierung an Ihrem Unfallfahrzeug sitzen bleiben, sollten Sie immer darauf bestehen, den fremdverschuldeten Schaden ĂŒber die gegnerische Versicherung laufen zu lassen. Nur ein Gutachter mit Fachexpertise kann den Gesamtschaden korrekt einschĂ€tzen, sodass Sie eine angemessene EntschĂ€digungsleistung erhalten.

Wie gehe ich vor, wenn mir der Unfallverursacher seine Versicherung nicht mitteilen will?

Wenn Ihnen der Schadenverursacher keine Auskunft ĂŒber seine Versicherung geben will, dann sollten Sie sich unbedingt sein Kfz-Kennzeichen sowie auch das Unfalldatum notieren. Die Polizei oder der Zentralruf der Autoversicherer können Ihnen mithilfe des Nummernschildes die Kontaktdaten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung weitergeben. In der Regel ist jeder Fahrzeugbesitzer versichert, da er andernfalls keine Zulassung fĂŒr sein Auto bekommt. Sollte der Unfallverursacher aber tatsĂ€chlich keine Versicherung besitzen, teilen Sie den Schaden der zustĂ€ndigen EntschĂ€digungsstelle mit.

Beispiel Unfallschaden

Äußerlich ist nur ein kleiner Unfallschaden am Fahrzeug zu erkennen. Doch nach einer Fahrzeugbegutachtung wurde festgestellt, dass die Stoßstange durch die Kollision verrutscht und beschĂ€digt wurde. Die Schadenhöhe belĂ€uft sich in diesem Fall auf einen vierstelligen Betrag. Mit ein paar 100 Euro in bar wĂŒrden Sie vom Unfallverursacher nicht gut entschĂ€digt werden und mĂŒssten fĂŒr die Reparatur selbst viel Geld bezahlen.

Unfallverursacher will Bargeld zahlen.

Welche Optionen gibt es zur Bezahlung eines Unfallschadens?

FĂŒr einen Unfallschaden kommt generell immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Eintrittspflicht auf. Wenn Sie unverschuldet in den Zusammenstoß geraten sind, trĂ€gt die gegnerische Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht die Kosten fĂŒr den Schaden. Wenn Sie selbst fĂŒr den Autounfall verantwortlich sind und nur Ihr eigenes Fahrzeug beschĂ€digt wurde, bezahlt Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung den Autoschaden.

Expertentipp

Damit GeschĂ€digte nach einem Unfallschaden abgesichert sind, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung fĂŒr jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Pflichtversicherung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Welche Bedeutung hat ein Unfallschaden fĂŒr die Schadensfreiheitsklasse?

Nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung fĂŒr den Unfallschaden bezahlt, erfolgt eine RĂŒckstufung in die Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsklasse spiegelt die unfall- und schadenfreien Jahre des Autoversicherers wieder. Je lĂ€nger Sie ohne Schadensfall fahren, desto höher ist die Klasse und desto niedriger der Beitrag der Kfz-Versicherung. Nach einem Unfall werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurĂŒckgestuft und mĂŒssen einen höheren Beitrag zum nĂ€chsten Versicherungsjahr leisten. Oftmals wird die Schadenfreiheitsklasse als Argument des Unfallverursachers zur Selbstzahlung des Schadens vorgeschoben, da dieser steigende VersicherungsbeitrĂ€ge vermeiden möchte. Allerdings passiert das nicht zwangslĂ€ufig: Wer einen Unfall verursacht hat, kann den Schaden in der Regel selbst nachtrĂ€glich an seine Versicherung bezahlen und verhindert damit, dass die VersicherungsbeitrĂ€ge steigen. Einige Kfz-Versicherungen bieten auch einen Rabattschutz an, der eine RĂŒckstufung verhindert. Da der Versicherungsbeitrag mit einem Rabattschutz bis zu 30% teurer sein kann als ohne, sollten Autofahrer abwiegen, ob sich diese Variante lohnt.

Hier mehr zu Wann ist ein Auto unfallfrei.

Wann empfiehlt es sich, den Schaden selber zu zahlen?

Wenn die Schadenssumme unterhalb eines Jahresbeitrages fĂŒr die Versicherung liegt und lediglich kleine BlechschĂ€den wie leichte Dellen oder Kratzer vorliegen, kann es sich lohnen, den Schaden selber zu zahlen. Wenn Sie jĂ€hrlich einen Beitrag von 1.500 Euro an Ihre Versicherung zahlen, empfiehlt sich eine Selbstzahlung des Schadens in dieser Höhenordnung. Unfallverursacher können den Schaden auch zunĂ€chst durch die Versicherung begleichen lassen und diesen zum Ende des Jahres von seiner Kfz-Versicherung zurĂŒckkaufen. Bei einem SchadenrĂŒckkauf zahlt der Verursacher die Geldsumme fĂŒr den Schaden innerhalb von sechs Monaten nach der Schadensregulierung an die Versicherung zurĂŒck und behĂ€lt dafĂŒr seine Schadenfreiheitsklasse.

Unfallverursacher bietet Geld nach Unfall.

Der richtige Umgang bei einem Schadenfall

Nachdem die Sicherheit am Unfallort nach einem Unfallschaden ĂŒberprĂŒft und ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgefĂŒhrt wurden,

  • Dokumentieren Sie den Schaden anhand von Skizzen und Fotos.

  • Tauschen Sie Kontaktdaten und Versicherungen mit dem Unfallgegner aus.

  • Notieren Sie Name und Adresse möglicher Zeugen .

  • Informieren Sie auch Ihre eigene Versicherung ĂŒber den Autoschaden.

  • Falls sich der Unfallverursacher einige Tage nach dem Autounfall noch nicht bei Ihnen gemelde t hat, zeigen Sie den Unfallschaden auch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an.

  • Wenn Ihnen die gegnerische Versicherung selbst einen Gutachter vorschlĂ€gt , lehnen Sie ab und bestehen Sie auf Ihr Recht auf einen unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen. Wir von Gutachterix sind fĂŒr Sie zur Stelle.

Fazit

Unfallverursacher versuchen hĂ€ufig auf Kosten des GeschĂ€digten Geld zu sparen und den Unfallschaden vor Ort mit einer kleinen Summe selbst zu beseitigen. Doch durch dieses Angebot haben Sie als Unfallopfer nur Nachteile und mĂŒssen unter UmstĂ€nden zur Schadensregulierung selbst tief in die Tasche greifen. Nur ein Kfz-Gutachter kann einschĂ€tzen, wie hoch der Unfallschaden tatsĂ€chlich ist und welche Reparaturarbeiten benötigt werden. Auch bei spĂ€teren UnfĂ€llen kann ein nicht gemeldeter Vorschaden zu Problemen fĂŒhren und eine Geltendmachung des neuen Schadens verhindern. Lassen Sie sich nicht vom Verursacher zu einer Selbstzahlung ĂŒberreden und bestehen Sie darauf, dass dieser den Unfallschaden seiner Versicherung mitteilt. Lassen Sie sich den vollstĂ€ndigen Namen, die Adresse und die Versicherung geben und notieren Sie sich in Zweifelsfall das Kennzeichen des Fahrzeuges. Bei einem fremdverschuldeten Unfall haben Sie jederzeit den Anspruch, einen neutralen Gutachter zur Fahrzeugbegutachtung und Schadenaufnahme zu beauftragen. 

Kfz-Gutachter Peter.
Ihr Autor:

Peter, Dipl. Ing. (FH)

Peter ist ein erfahrener Kfz-Gutachter mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und einem Abschluss als Diplom-Ingenieur im Fahrzeugbau. Seit ĂŒber 10 Jahren erstellt er unabhĂ€ngige Gutachten fĂŒr SchadensfĂ€lle, Wertermittlungen und technische Analysen. In unserer Redaktion schreibt er regelmĂ€ĂŸig Fachartikel, um Lesern fundierte Einblicke und praxisnahe RatschlĂ€ge zu bieten.

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