Was tun nach Unfall? Tipps & Checkliste | 2024

Ein Verkehrsunfall kann Sie jederzeit und überall treffen. In solchen Momenten ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu handeln, um sowohl Ihre eigene Sicherheit als auch die anderer Beteiligter zu gewährleisten. Doch was genau sollten Sie tun, wenn es zu einem Unfall kommt? Welche Schritte sind unmittelbar nach einem Verkehrsunfall erforderlich? Und welche Informationen sind entscheidend, um den Schaden effektiv zu bearbeiten und mögliche Versicherungsansprüche geltend zu machen? Wir erklären Ihnen, worauf es nach einem Unfall ankommt: vom Anhalten bis zur vollständigen Schadensregulierung.

Auto-Unfall - was ist zu tun?
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Was muss ich nach einem Autounfall als erstes tun? – Checkliste

Ein Unfall kann eine stressige und verwirrende Situation sein, aber mit den richtigen Informationen und einer besonnenen Vorgehensweise bewahren Sie einen klaren Kopf und leiten die notwendigen Schritte ein. Was nach einem Autounfall am Unfallort zu tun ist, zeigt unsere Checkliste

Halten Sie Ihr Fahrzeug an und bewahren Sie Ruhe. Atmen Sie kurz durch und kümmern Sie sich als erstes um Ihre eigene Sicherheit.

  1. Entfernen Sie bei geringfügigen Schäden das Fahrzeug sofort aus der Gefahrenzone der Unfallstelle. Handelt es sich beispielsweise lediglich um einen Lackschaden, fahren Sie Ihr Auto unbedingt von der Straße. Sollte es Unfallspuren geben, belassen Sie diese so. Die Polizei wird diese später dokumentieren
  2. Unfallstelle absichern! Warnen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer mittels Warnblinkanlage.
  3. Stellen Sie ein Warndreieck auf. Hier gelten folgende Richtlinien: Innerhalb der Stadt = 50 Meter Abstand zur Unfallstelle; Landstraße = 100 Meter; Autobahn = 200 Meter. Sollte sich der Unfall an einem schlecht einsehbaren Ort, wie hinter einer Kurve oder nach einem Hügel befinden, sollten Sie das Warndreieck in angemessenem Abstand vor dem Sichthindernis aufstellen, um die anderen Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen.
  4. Fahrzeuge müssen bei Dunkelheit grundsätzlich beleuchtet sein. Idealerweise lassen Sie im Auto ein Licht an oder platzieren eine Leuchte auf dem Fahrzeugdach.
  5. Nachdem Sie den Wagen abgesichert haben, verlassen Sie schnell die Fahrbahn und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Sollte sich der Unfall auf einer Autobahn ereignet haben, warten Sie hinter der Leitplanke.
  6. Wenn jemand verletzt ist oder es einen Verdacht auf Verletzungen gibt, informieren Sie sofort den Rettungsdienst und kümmern Sie sich um die Verletzten.
  7. Bitten Sie Unfallzeugen, zu warten.
Warndreieck auf einer Straße stehend. Im Hintergrund befinden sich zwei demolierte Unfallwagen
Sichern Sie im Falle eines Unfalls den Unfallort ab

Nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben, leisten Sie Erste Hilfe. Bringen Sie mögliche Verletzte aus der Gefahrenzone und versorgen Sie sie im Rahmen Ihrer Kenntnisse. Informieren Sie die Rettungskräfte: Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Sie erreichen diese europaweit unter dem Euronotruf 112.

Rufen Sie die Polizei zum Unfallort:

  • Wenn jemand verletzt wurde.
  • Ein größerer Sachschaden entstanden ist.
  • Sie sich mit dem anderen Beteiligten über den Unfallhergang streiten und keine Einigung ersichtlich ist. Etwa, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
  • Bei Fahrerflucht/unerlaubtem Verlassen des Unfallortes.
  • Falls ein Fahrzeug mit einem nicht aus einem EU-Land stammenden Nummernschild involviert ist oder kein Versicherungsnachweis für dieses Fahrzeug vorhanden ist (zum Beispiel die grüne Versicherungskarte).
  • Miet- oder Firmenfahrzeuge in den Unfall verwickelt sind.

Bei kleinen Kratzern am Fahrzeug müssen Sie die Polizei nicht rufen, sondern können die Abwicklung mit dem Unfallbeteiligten regeln. Achten Sie hierbei jedoch unbedingt darauf, alle notwendigen Daten zu erfassen und den Unfall bestmöglich zu dokumentieren. Nur so haben Sie ausreichend Belege für die anschließende Schadensregulierung.

Die Polizei erreichen Sie über den Euronotruf 112 oder innerhalb Deutschlands unter der 110. Geben Sie Ihre Unfallmeldung so durch, dass Sie die „W“-Fragen beantworten:

  • Wer? (Name und Standort)
  • Wo?
  • Was?
  • Wer ist involviert? Wie viele Personen sind betroffen?

Die Polizei dokumentiert zwar Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die Beamten klären jedoch nicht die Haftungsfrage. Beschränken Sie sich auf Personenangaben, beschreiben Sie den Unfallhergang möglichst objektiv und lassen Sie sich nicht zu einem Schuldbekenntnis drängen

Die wichtigste Maßnahme nach einem Unfall ist die (eigene) Beweissicherung! Dokumentieren Sie den Unfall möglichst umfassend. Nutzen Sie hierfür Fotos, eine Unfallskizze, halten Sie die Kontaktdaten der Unfallbeteiligten sowie möglicher Zeugen fest und tauschen Sie Ihre

  • Kfz-Kennzeichen des beteiligten Wagens
  • Angaben zum Fahrer/Anschrift des Fahrzeughalters
  • Unfallbeteiligung
  • Name der gegnerischen Versicherung
  • Vertragsnummer
  • Unfallort
  • Unfallzeitpunkt
  • Kontaktdaten möglicher Zeugen

Idealerweise dokumentieren Sie die Unfallschäden direkt vor Ort mit Ihrer (Handy-)Kamera. Nehmen Sie dabei verschiedene Perspektiven ein, um die Schäden möglichst genau wiederzugeben. Achten Sie neben augenscheinlichen Fahrzeugschäden auch auf Bremsspuren oder weitere Beweise. Fertigen Sie u. a. eine Übersichtsaufnahme an und machen Sie Fotos der beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Richtungen sowie Detailaufnahmen des Schadens.

Wenn der Unfall im Ausland stattfindet, kommt der Europäische Unfallbericht zum Einsatz, um die relevanten Informationen festzuhalten.

Bei jedem fremdverschuldeten Unfall sollten Sie umgehend einen unabhängigen Unfallgutachter hinzuziehen. Es ist ratsam, den Unfallgutachter möglichst bald nach dem Unfall zu beauftragen, um eine genaue Dokumentation des Schadens und der Unfallumstände sicherzustellen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Leistungen und Entschädigungen erhalten können. Gutachterix unterstützt Sie neben der Gutachten-Erstellung beispielsweise auch mit weiteren Tipps zum Fahrzeugschaden.

Bei einem eigenverschuldeten Unfall sollten Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden, damit sie den Schadenprozess einleiten kann. Es ist sinnvoll, einen unabhängigen statt einen Versicherungs-Gutachter zu engagieren.

Info

Unfallschäden übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht. Für die Schadensregulierung benötigt die Versicherung ein Gutachten des Fahrzeugs. Handeln Sie in Ihrem Interesse und übergeben Sie den Fall an einen objektiven, unabhängigen Gutachter. Unsere Kfz-Sachverständigen von Gutachterix erstellen Unfallgutachten sowie Kostenvoranschläge und begleiten Sie bis zur kompletten Regulierung Ihres Schadens.

Muss ich nach einem Verkehrsunfall aufräumen?

Liegen nach einem Autounfall Blechteile oder Scherben auf der Fahrbahn oder dem Gehweg, sollten Sie diese wegräumen. Denn die Feuerwehr entfernt Rückstände nur bei schweren Unfällen.

Wen muss ich nach einem Verkehrsunfall kontaktieren?

Neben der Wahl der 110 für die Polizei und der 112 für den Rettungsdienst sollten Sie klären, wie die Schadensregulierung ablaufen soll. Unsere Kfz-Gutachter von Gutachterix unterstützen Sie von der Erstellung des neutralen Unfallgutachtens bis zur Auszahlung. Mit uns erhalten Sie eine faire Entschädigung, denn unsere Sachverständigen von Gutachterix ermitteln für Sie sämtliche Ansprüche wie Schadensforderungen, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und fertigen Ihr Gutachten zur Beweissicherung bei der Versicherung an.

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Wer meldet den Unfall bei der Versicherung?

Grundsätzlich muss nur der Unfallverursacher den Schaden der eigenen Versicherung telefonisch, schriftlich oder je nach Versicherungsanbieter auch online melden. Als Geschädigter geben Sie bestenfalls erstmal ein Gutachten in Auftrag. Wir senden dieses gerne direkt und unkompliziert an die Versicherung, damit Sie die Kosten beziffern können. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme belegt den Sachverhalt. Sollte der Unfallverursacher es „versäumen“, seine Versicherung über den Unfall in Kenntnis zu setzen, können Sie den Tathergang mittels Ihrer Meldung nachweisen.

An welche Versicherung muss ich mich nach einem Unfall wenden?

Damit die gegnerische Versicherung die Kosten für das Ersatzfahrzeug nach einem Unfall vollständig übernimmt und alles reibungslos funktioniert, sollten Sie sämtliche Belege und Rechnungen gut aufbewahren. Somit können Sie genau nachweisen, welche Reparaturen vorgenommen wurden und wie lange Ihr Auto nicht einsatzbereit war– denn damit die Versicherung für die Kosten aufkommt, ist die konkrete Standzeit in der Werkstatt ausschlaggebend. Führen Sie zur Sicherheit auch ein Fahrtenbuch und listen Sie auf, welche Wege Sie mit dem Leihwagen zurückgelegt haben. Übrigens: Für anfallende Spritkosten müssen Sie selbst aufkommen, da diese auch für Ihren eigenen Wagen entstanden wären.

Wenn Sie unschuldig an einem Unfall beteiligt sind, empfiehlt es sich, einen Gutachter zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Der Gutachter kann auf Wunsch das erstellte Gutachten direkt bei der Versicherung einreichen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Gutachten nach seiner Fertigstellung eigenständig bei der Versicherung des Unfallgegners einzureichen, um den Schadensregulierungsprozess zu initiieren.

Falls Ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird, sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Bei der Schadensregulierung werden in diesem Fall die Versicherungen beider Parteien aktiv, also Ihre Kfz-Versicherung und die des Unfallgegners. Dabei wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Hier wird eine Haftungsquote – also ein Prozentwert – ermittelt, nach dieser wird der Schaden reguliert. Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können oder Sie sind sich unsicher, ziehen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate. Das bedeutet, dass zwischen beiden Beteiligten die Kosten je zur Hälfte aufgeteilt werden. Eine Ausnahme bildet die Vollkaskoversicherung. Falls Sie eine solche besitzen, springt diese ein, sollte die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten nur einen Teil der Kosten übernehmen oder gar nicht zahlen. Rechnen Sie jedoch mit einer Verschlechterung Ihres Schadenfreiheitsrabatts.

Tipp: Berufen Sie sich auf das „Quotenvorrecht“. Mit diesem fordern Sie bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht einen Teilbetrag für die Rückstufung sowie für die Selbstbeteiligung ein. Ein Anwalt berät Sie hierzu detailliert.

Was muss ich bei einem Unfall der Versicherung melden?

Laut Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, bei einer Schadenmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang und dem entstandenen Schaden zu machen. Damit Sie die entsprechenden Daten abgeben können, sollten Sie sich alle Informationen noch am Unfallort notieren.

Halten Sie für die Meldung folgende Daten bereit:

  • Ausweis
  • Autokennzeichen
  • Versicherungsname & Nummer des anderen Unfallbeteiligten
  • ggf. den Polizeibericht des Unfalls
  • Ihre eigenen Fotos & Skizzen
  • das erstellte Gutachten zum Unfall

Die gegnerische Versicherung bietet mir ein Schadenmanagement an – soll ich es annehmen?

Nein, Verbraucherschützer und Automobilclubs raten dazu, von gegnerischen Versicherungen angebotenes “Schadenmanagement” oder einen “Schadenservice” abzulehnen. Denn die regulierenden Sachbearbeiter sollen über die “Direktregelung” die Kosten für den Schadenfall möglichst gering halten. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, dürfen Sie sich juristisch beraten lassen und können sowohl den Sachverständigen als auch die Werkstatt frei wählen. Außerdem können Sie Kosten für einen Mietwagen und weitere Schadenersatzansprüche bei der Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht geltend machen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist Ihnen dabei behilflich, den Unfallschaden geltend zu bewerten.

Holen Sie das Beste aus Ihrem Schadensfall heraus. Als unabhängige Kfz-Sachverständige unterstützen Sie unsere Experten von Gutachterix. Da wir im Interesse des Geschädigten eine realistische Schadensmeldung erstellen, verhelfen wir Ihnen zu einer fairen Entschädigung. Unsere Unfallgutachten klären den Unfallhergang, Reparaturkosten und das Schadensausmaß verlässlich auf.

Wie viel Zeit habe ich einen Unfall zu melden?

Sollten bei dem Unfall Beteiligte schwer verletzt worden sein oder gar gestorben sein, muss die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden bei der Versicherung eingehen. Ansonsten haben Sie eine Woche Zeit, um den Unfall schriftlich bei der Versicherung anzuzeigen. Durch diese Frist will der Versicherer eine lückenlose Rekonstruktion des Unfallhergangs sicherstellen. Idealerweise erfolgt die Meldung bereits kurz nach dem Unfall, sodass dieser direkt am Unfallort gründlich untersucht werden kann. Lediglich bei geringfügigen Sachschäden, i. d. R. begrenzt auf einen Höchstbetrag von 500 Euro, dürfen Sie als Versicherungsnehmer vorerst selbst die Schadenregulierung übernehmen und den Schaden erst nachträglich melden. Die Meldung ist ausschließlich bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres zulässig.

Damit Ihr Schadensfall möglichst schnell reguliert wird, sollten Sie Gutachterix beauftragen. Wir helfen bei der Erledigung der Formalitäten.

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, setzt sich einem erhöhten Unfallrisiko aus. Denn oft sind die Reisenden nicht mit der Fahrweise und den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes vertraut. Prüfen Sie daher unbedingt vor der Auslandsreise Ihre Versicherungsunterlagen und stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert sind. Reisen Sie innerhalb der EU? Hier gilt der Schutz der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Für die Autofahrt im Ausland sind folgende Unterlagen besonders wichtig:

Grüne Versicherungskarte

Sie sind im europäischen Ausland unterwegs? Dann empfiehlt es sich, dass Sie eine grüne Versicherungskarte dabeihaben. Diese erhalten Sie kostenfrei von Ihrem Versicherer. Die grüne Versicherungskarte enthält alle relevanten Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung. Im Falle eines Unfalls kann dies die Abwicklung erheblich vereinfachen.

Europäischer Unfallbericht

Bei Reisen ins europäische Ausland ist es ratsam, einen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Am besten packen Sie eine Ausgabe in der Sprache des gewählten Urlaubslandes in Ihr Gepäck.

Schutzbrief

Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung und bietet Unterstützung bei einem Autounfall. Falls dieser noch nicht Teil Ihrer Autoversicherung sein sollte, lohnt es sich, ihn hinzuzufügen. Ein Schutzbrief umfasst beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzteilversand oder den Rücktransport Ihres Fahrzeugs.

Muss ich als Geschädigter einen Unfall-Schaden reparieren lassen?

Nein, Sie haben die Wahl: Sie können Ihr Fahrzeug auf Rechnung reparieren lassen oder Sie verzichten auf die Reparatur und wählen die Auszahlung des ermittelten Schadens. In diesem Fall spricht man von einer “fiktiven” Abrechnung, bei der Sie die ermittelten Kosten netto ausgezahlt bekommen. Als Grundlage dient die Einschätzung der Werkstatt oder des Gutachters. Sollte es sich bei dem Unfall um einen Totalschaden handeln, wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und Sie erhalten den Differenzbetrag von der Versicherung (im Rahmen ihrer Eintrittspflicht).

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, also komplett demoliert, ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden beschreibt hingegen, wenn die Werkstattkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 258/06) entschied hier im Sinne der Verbraucher, dass die Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht auch dann zahlungspflichtig ist, wenn die geschätzten Reparaturkosten um bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen und dennoch eine vollständige Reparatur durchgeführt wird.

Was bedeutet Schadensregulierung nach einem Unfall?

Die Schadensregulierung bezeichnet den umfassenden Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden. Dabei wird zunächst der Schadenersatz vom Unfallverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung gefordert. Im Anschluss – nach Prüfung des Einzelfalls – daran erfolgt die tatsächliche Leistung des Schadenersatzes an den Geschädigten. Oft entstehen Auseinandersetzungen darüber, wie der Unfall tatsächlich geschehen ist und wer dabei als Schädiger bzw. Geschädigter anzusehen ist. Denn dies bestimmt maßgeblich, wer wem und in welchem Umfang Schadensersatz leisten muss.

Gutachterix-Lesetipp: Was ist nach einem Unfall empfehlenswert, um den Umfang eines Schadens zu betiteln? Kostenvoranschlag oder Kurz-Gutachten? Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor und klären wichtige Fragen rund um die Schadensregulierung.

Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?

Der Unfallgegner ist alleine für den Unfall verantwortlich? In diesem Fall reguliert dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Im seltenen Ausnahmefall einer Teilschuld wird der prozentuale Schuldanteil ermittelt. Entsprechend der ermittelten „Haftungsquote“ erstattet Ihnen die Versicherung dann nur einen Teil des Schadens.

Fordern Sie Ihre Schadensersatzansprüche mithilfe unseres vollumfänglichen Gutachten-Services ein. Dabei können sowohl Sie als auch der Gegner Rechtsbeistand nutzen. Die Kosten für die Konsultation eines Rechtsanwalts übernimmt ebenfalls die regulierende Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht, sofern due Schuldfrage geklärt ist und Sie keine Schuld am Unfall haben.

Überschreiten die Reparaturkosten die „Bagatellschadengrenze“ von 750 Euro, ist ein neutrales Gutachten ratsam. Ein freier Sachverständiger ermittelt hierbei die Schadenshöhe, erst anschließend wird der Reparaturauftrag erteilt. Der Kfz-Gutachter wird ebenfalls von der regulierenden Versicherung bezahlt. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Kfz-Sachverständigen frei wählen.

Das Unfallgutachten fungiert als Beweissicherung, indem die Höhe der Reparaturkosten von einem unparteiischen Sachverständigen eingeschätzt und dokumentiert werden. Neben der Schadenshöhe ermittelt der Gutachter eine Wertminderung des Autos oder Motorrads. Sollte es sich um einen kleineren Unfall handeln, dessen Schadenshöhe unter der Bagatellschadengrenze liegt, ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Gutachterix übernimmt auch die Erstellung eines Kostenvoranschlags und ermittelt objektiv den entstandenen Sachschaden.

Fahrzeug-Seitenspiegel mit Lackkratzer
Kleine Lackkratzer fallen oft unter die Bagatellschadengrenze

Sie haben die freie Werkstattwahl für die Reparatur Ihres Unfallwagens. Auf Ihren Wunsch können Sie auch eine Markenwerkstatt beauftragen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass die Reparaturkosten den im Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht übersteigen. Ansonsten wäre diese als wirtschaftlich unvernünftig einzustufen. Der Sachverständige wird dies im Gutachten entsprechend vermerken und die Versicherung wird Ihnen bei der Auszahlung nur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert zusprechen. Sollten die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes liegen, können Sie auf eine fachgerechte Reparatur bestehen. Diese Reparatur darf die eingeschätzten Kosten nicht übersteigen. Nach einer solchen Reparatur, müssen Sie den Wagen für mindesten ein halbes Jahr nutzen und dürfen ihn nicht verkaufen.

 

Sie wollen auf eine Reparatur des Unfallfahrzeugs verzichten, sondern lieber die Kosten für die Reparatur ausgezahlt bekommen? Dann lassen Sie den Unfallschaden über ein Kfz-Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag abwickeln. Dieses Vorgehen nennt man „fiktive Abrechnung“. Sollte der Unfallwagen jünger als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt sein, erhalten Sie zudem die Stundensätze der Markenwerkstatt.

Achtung: Sie erhalten nicht eine beliebig hohe Summe als fiktive Rechnung ausgezahlt. Vielmehr ist die Höhe des Schadensersatzanspruches begrenzt, wobei der Rahmen durch den Wiederbeschaffungswert gesetzt wird. Zudem wird von den Kosten für eine Wiederbeschaffung der Restwert abgezogen.

Beachten Sie außerdem, dass Sie bei der Auszahlung keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer haben, wenn Sie die Reparatur selbst übernehmen oder sich bei einem Privatkauf einen Ersatzwagen anschaffen. In diesem Fall steht Ihnen nur der Netto-Reparaturbetrag zu, der im Sachverständigengutachten bzw. Kostenvoranschlag beziffert wurde. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie jedoch, wenn Sie Reparaturteile kaufen und diese auf dem Beleg ausgewiesen ist.

Während der Reparaturdauer haben Sie ein Recht auf ein Ersatzfahrzeug, falls Sie einen Wagen für mindestens 25 km pro Tag benötigen. Da zwischen den Anbietern für Mietfahrzeuge erhebliche Preisunterschiede existieren, fordern viele Versicherungen mindestens 3 verschiedene nachweisbare Angebote. Sollten Sie ein überteuertes Mietfahrzeug wählen, kann die Versicherung Ihnen einen Teil der Mietwagenkosten in Rechnung stellen.

Sie benötigen keinen Leihwagen? Dann lassen Sie sich stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus dem Fahrzeugtyp des Unfallwagens. Sie können den Nutzungsausfall geltend machen, sofern Sie Ihren Wagen wiederherstellen lassen oder sich einen Ersatzwagen anschaffen.

Sollte der Unfall Ihren Wagen erheblich beschädigt haben, ermittelt der Gutachter die Wertminderung. Dabei schätzt der Gutachter ein, welchen Wertverlust das Fahrzeug durch den Unfall „erleidet“ – also um wie viel der Verkaufspreis sinkt, selbst wenn es repariert wird. Dies gilt nur für Autos, die jünger als fünf Jahre sind und eine Fahrleistung von maximal 100.000 km aufweisen.

Sie können bei der Versicherung zusätzlich Abschleppkosten, Standgebühren oder Ummeldekosten der Zulassungsstelle im Rahmen ihrer Eintrittspflicht geltend machen, die Ihnen bei der Ersatzbeschaffung entstanden sind. Unsere Profis beraten Sie in Ihrem Fall ganz persönlich.

Kreditkosten lassen sich hingegen nur in Ausnahmefällen von der Versicherung einfordern. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Reparaturkosten zu begleichen. Und dass Sie daher gezwungen waren, einen Kredit aufzunehmen. Auch wenn Sie nachweislich die Versicherung zur Kostenübernahme aufgefordert und ihr fristgerechte Termine gesetzt haben, diese jedoch den Vorschuss blockiert hat, können Sie den notwendigen Kredit begründen und daher die Kosten für diesen einfordern.

Telefon- und Portokosten können Sie ebenfalls pauschal mit 25 Euro verlangen.

Die Versicherung des Unfallbeteiligten wehrt sich gegen die Übernahme der Kosten oder will diese nur anteilig übernehmen? Dann können Sie Ihre eigene Vollkaskoversicherung zur Regulierung einsetzen. Ihre Versicherung gleicht zumindest den Fahrzeugschaden aus. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Quotenvorrecht, mit dem Sie folgende Kosten wieder einfordern: Selbstbeteiligung, Höherstufung und nicht erstattete Schadenspositionen.

Falls Sie Schmerzensgeld einfordern wollen, müssen gesundheitliche Auswirkungen des Unfalls von einem Arzt dokumentiert werden. Stellen Sie sich daher bei Unwohlsein oder Nackenschmerzen Ihrem Hausarzt oder entsprechenden Fachärzte vor. Unfallbedingte Verletzungen lassen sich so schnell feststellen. Ein Anwalt klärt Sie über Ihre weiteren Ansprüche, etwa Verdienstausfall oder Rentenansprüche, auf.

Was tun, um nach einem Unfall den Papierkram einzusparen?

Ärgern Sie sich nach einem Unfall nicht mit zeitraubendem Papierkram herum oder riskieren gar Kürzungen! Nutzen Sie lieber die Vorteile eines unabhängigen Gutachters. Nachdem Sie Ihren Unfall bei Gutachterix gemeldet haben, prüfen unsere Kfz-Sachverständigen den Unfallwagen und erstellen ein unabhängiges Gutachten. Das Beste für Sie: Sie lehnen sich zurück. Wir begleiten Sie auf dem Weg der Schadensregulierung bis zur Auszahlung.

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