Leihwagen nach Unfall: Welche Ansprüche haben Geschädigte 2024?
Tagtäglich ereignen sich Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Personenschaden oder Sachschäden entstehen: Überhöhte Geschwindigkeit, riskantes Überholen, Übermüdung oder Hindernisse auf der Fahrbahn sind nur einige der häufigsten Gründe für Verkehrsunfälle. Neben physischen Schäden bringen Unfälle auch Sachschäden mit großen finanziellen Konsequenzen sich und für alle Beteiligten gibt es im Anschluss viel zu regeln. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und zur Reparatur in die Werkstatt muss, sehen viele Menschen ihre Mobilität in Gefahr und wissen nicht, wie sie sich in der Zwischenzeit fortbewegen sollen. Doch aufgepasst: Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, hat das Recht auf einen Leihwagen. Welche Rechte Geschädigte nach einem Unfall haben, wer die Kosten für einen Leihwagen tragen muss und wie lange das Mietfahrzeug genutzt werden darf, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
- 1. Leihwagen nach Unfall – wer hat Anspruch?
- 2. Kurz und knapp: Mietwagen nach fremdverschuldetem Verkehrsunfall
- 3. Wie lange dürfen Geschädigte einen Ersatzwagen nach dem Unfall nutzen?
- 4. Welcher Leihwagen steht mir nach einer fremdverschuldeten Kollision zu?
- 5. Leihwagen trotz Zweitwagen – geht das?
- 6. Ersatzwagen nach Unfall oder Nutzungsausfallentschädigung einfordern?
- 7. Tipps: Belege und Rechnungen gut aufbewahren
Leihwagen nach Unfall – wer hat Anspruch?
Wer in einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurde, kann einen Leihwagen für den Zeitraum anfordern, in dem der eigene Wagen in der Autowerkstatt repariert wird. Die Kosten für den Ersatzwagen nach dem Unfall hat der bewiesene Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallgegners im Rahmen ihrer Eintrittspflicht zu tragen, was im Einzelfall entschieden wird. Damit die entstandenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Leihwagens übernommen werden, muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug für die Unfallgeschädigten auch tatsächlich erforderlich ist. Auch die Geringfügigkeitsgrenze wird für eine Kostenübernahme berücksichtigt und beinhaltet, dass eine Strecke von mindestens 20 km pro Tag mit dem Auto gefahren werden muss. Wer aus privaten oder beruflichen Gründen auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann auch bei geringerer Fahrleistung einen Anspruch auf die Mietwagenkostenerstattung erheben.
Kurz und knapp: Mietwagen nach fremdverschuldetem Verkehrsunfall
Bekomme ich einen Ersatzwagen nach einem Unfall?
Geschädigte können nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall einen Leihwagen in Anspruch nehmen. Als Voraussetzung gilt: Betroffene müssen auf ihr Fahrzeug angewiesen sein und täglich eine Strecke von mindestens 20 Kilometern zurücklegen.
Wie lange darf ich den Leihwagen nutzen?
In der Regel können Sie den Ersatzwagen so lange fahren, bis die Reparatur Ihres eigenen Wagens vollständig abgeschlossen ist. Wenn Ihr Auto einen Totalschaden erlitten hat, können Sie den Mietwagen auch in der gesamten Zeit bis zur Beschaffung eines neuen Fahrzeuges nutzen.
Welchen Mietwagen darf ich nach dem Verkehrsunfall fahren?
Durch die Schadenminderungspflicht dürfen Unfallgeschädigte keine Luxusfahrzeuge mieten. Es besteht nämlich der Anspruch auf einen klassengleichen Mietwagen, der denselben Wert wie der beschädigte PKW hat.
Wie lange dürfen Geschädigte einen Ersatzwagen nach dem Unfall nutzen?
Wenn Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen haben, dann gilt dieser bereits direkt nach dem Unfall und nicht erst, wenn Ihr Wagen in der Werkstatt repariert wird. Sie können den Leihwagen bereits in der Zeit mieten, in der ein Unfallgutachten verfasst wird. Nach dem Schadenermittlungszeitraum haben Geschädigte meist ein bis zwei Tage Zeit, um sich für eine Reparatur oder Neuanschaffung zu entscheiden. Der Mietwagen nach dem Unfall steht Ihnen dann so lange zu, bis Ihr eigenes Fahrzeug wieder fahrtüchtig ist. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie das Ersatzfahrzeug für den vollständigen Wiederbeschaffungszeitraum beanspruchen, der in der Regel bei 10-14 Tagen liegt.
Welcher Leihwagen steht mir nach einem fremdverschuldeten Unfall zu?
Nach einem nachgewiesen unverschuldeten Unfall können Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder des Wiederbeschaffungszeitraumes einen Leihwagen mieten. Hierbei darf allerdings nicht jedes beliebige Fahrzeug genommen werden. Wenn Sie einen Kleinwagen besitzen, steht die Option einer Luxuskarosse nicht zur Wahl. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schadenminderungspflicht können Unfallgeschädigte einen Mietwagen in der gleichen Fahrzeugklasse beanspruchen. Um die Kosten bei der Unfallregulierung gering zu halten, besteht auch eine Pflicht zum Preisvergleich bei unterschiedlichen Leihwagenanbietern. Wenn das Unfallauto ein Neuwagen war, profitieren Betroffene von einer Sonderregelung: Da Reparaturkosten und Restwert sehr hoch sind, können Sie als Ersatz einen Neuwagen verlangen und brauchen keinen Gebrauchtwagen fahren.
Leihwagen trotz Zweitwagen – geht das?
Auch wenn Versicherungen bei vorhandenem Zweitwagen die Kostenerstattung für einen Leihwagen nach einem Unfall häufig nicht übernehmen wollen, ist ein Zweitwagen kein formaler Grund für die Ablehnung. Wenn der Zweitwagen nachweislich von Ihren Familienmitgliedern genutzt wird und Sie diesen nicht zur ständigen Verfügung haben, besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Mietwagen mit Kostenübernahme der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.
Ersatzwagen nach Unfall oder Nutzungsausfallentschädigung einfordern?
Ersatzwagen nach Unfall Tabelle
Nach einem unverschuldeten Zusammenstoß können Fahrer anstelle eines Ersatzwagens auch eine Nutzungsausfallentschädigung einfordern. Der Nutzungsausfall kann für die Zeit beantragt werden, in der das eigene Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt ist. Dabei ist die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung abhängig vom dem Fahrzeugmodell, Ausstattung des Autos sowie Baujahr des Wagens und in elf Entschädigungsgruppen (2023) unterteilt, wie die Tabelle zeigt:
Entschädigungsgruppe | Nutzungsausfallentschädigung pro Tag |
---|---|
A | 23 Euro |
B | 29 Euro |
C | 35 Euro |
D | 38 Euro |
E | 43 Euro |
F | 50 Euro |
G | 59 Euro |
H | 65 Euro |
J | 79 Euro |
K | 119 Euro |
L | 175 Euro |
Um diese Art der Schadensersatzleistung zu beanspruchen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Nutzungswille: Sie sind auf Ihr Fahrzeug angewiesen und benötigen dieses beispielsweise für den täglichen Arbeitsweg. Der Transport der Kinder mit dem Auto oder die Fahrt in den Urlaub werden ebenfalls als Argumente für den Nutzungswillen angesehen. Als Nachweis wird in der Regel die Reparaturrechnung anerkannt.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie haben durch den Zusammenstoß keine körperlichen Schäden davongetragen, die das Fahren ihres Autos unmöglich machen und könnten dieses nutzen, wenn es nicht beschädigt wäre.
- Um die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen, dürfen Sie nicht der Unfallverursacher sein und ebenso keine Teil-Schuld am Unfall tragen.
- Ihr Wagen muss so stark beschädigt sein, dass eine Reparatur in der Werkstatt erforderlich ist.
Wenn Ihr Fahrzeug älter als fünf Jahre ist, wird es automatisch eine Gruppe niedriger in der Tabelle der Nutzungsausfallentschädigung eingestuft. Ist das Fahrzeug älter als zehn Jahre erfolgt eine Beschränkung auf die Vorhaltekosten, zu denen alle ersatzfähigen Kosten gehören, die durch die Beschädigung des Fahrzeuges entstanden sind.
Tipps: Belege und Rechnungen gut aufbewahren
Damit die gegnerische Versicherung (im Rahmen ihrer Eintrittspflicht) die Kosten für das Ersatzfahrzeug nach einem Unfall vollständig übernimmt und alles reibungslos funktioniert, sollten Sie sämtliche Belege und Rechnungen gut aufbewahren. Somit können Sie genau nachweisen, welche Reparaturen vorgenommen wurden und wie lange Ihr Auto nicht einsatzbereit war– denn damit die Versicherung für die Kosten aufkommt, ist die konkrete Standzeit in der Werkstatt ausschlaggebend. Führen Sie zur Sicherheit auch ein Fahrtenbuch und listen Sie auf, welche Wege Sie mit dem Leihwagen zurückgelegt haben. Übrigens: Für anfallende Spritkosten müssen Sie selbst aufkommen, da diese auch für Ihren eigenen Wagen entstanden wären.
Peter, Dipl. Ing. (FH)
Peter ist ein erfahrener Kfz-Gutachter mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und einem Abschluss als Diplom-Ingenieur im Fahrzeugbau. Seit über 10 Jahren erstellt er unabhängige Gutachten für Schadensfälle, Wertermittlungen und technische Analysen. In unserer Redaktion schreibt er regelmäßig Fachartikel, um Lesern fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge zu bieten.
Kostenvoranschläge & Gutachten mit Gutachterix
Ob nach einem Unfall oder zur Fahrzeugbewertung: Nehmen Sie gerne rund um die Uhr Kontakt zu uns auf, wir sind für Sie da!
Telefon
0800 70 30 151
Mobil
0160 20 600 51
E-Mail
info@gutachterix.de