Gegengutachten nach Autounfall – Nachbesichtigung der gegnerischen Versicherung

Kann ein Gegengutachten Ihre Kostenansprüche komplett ausschließen? Nachdem Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten sind und einen neutralen Sachverständigen zur Schadensaufnahme angewiesen haben, wird Ihnen ein neutrales Gutachten mit detaillierten Informationen zu allen vorhandenen Schäden, notwendigen Reparaturkosten sowie auch den eingeschätzten Minderwert erstellt.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Unfallgutachten prüfen will und ein Gegengutachten erstellt. ✓ Was ein Gegengutachten genau ist, welche Bedeutung die Nachbesichtigung für Ihre Rechte hat, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie Sie sich am besten verhalten, erklären wir Ihnen hier.

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Definition: Was ist ein Gegengutachten

Nachbegutachtung zur Kostensenkung

Das Gegengutachten wird von der Versicherung des Unfallgegners veranlasst und dient dazu, Ihre Ansprüche der Kosten nach einem fremdverschuldeten Autounfall zu reduzieren. Hiermit möchte die Versicherung Ihre Forderungen abschwächen und den Schadenersatzanspruch so gering wie möglich halten. Versicherungen wollen das Unfallfahrzeug selbst besichtigen und die bestehenden Ansichten über den Schaden und die Reparaturkosten widerlegen. Das Gegengutachten soll feststellen, dass der Zustand des Wagens nicht richtig erfasst wurde und die Schadenersatzansprüche demnach nicht gerechtfertigt sind.

Wer erstellt ein Gegengutachten?

Gutachter gegnerischer Haftpflichtversicherung

Ein Gegengutachten wird von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben, die einen eigenen Sachverständigen zur Schadenbesichtigung an Ihrem Auto schickt. Je umfangreicher der Schaden und je größer Ihr finanzielles Anrecht dabei sind, desto häufiger kann es vorkommen, dass die Versicherung des Unfallgegners eine Nachbesichtigung verlangt. Sollte es hierzu kommen, ist es ratsam, dass Ihr Kfz-Gutachter ebenfalls bei der Nachbesichtigung anwesend ist, da dieser das Gutachten begründen und rechtfertigen kann. Doch warum kommt es überhaupt zu einem Gegengutachten?

3 Gründe für eine Nachbesichtigung

  • Wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an den Ansprüchen des Versicherungsnehmers hat, möchte sie mit einem Gegengutachten den Schadenumfang und die Reparaturkosten überprüfen. Das Ziel ist vor allem eines: Kosten sparen und so geringe Beiträge wie möglich auszuzahlen.
  • Wenn Sie die 130-Prozent-Regelung nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug beanspruchen, ist das Risiko besonders hoch, dass die Versicherung des Unfallgegners nach einer Nachbesichtigung verlangt. Diese 130-Prozent-Regel beinhaltet, dass ein Wagen mit einem wirtschaftlichen Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert werden kann – vorausgesetzt, der Betrag für die Instandsetzung beträgt nicht mehr als 30% des errechneten Wiederbeschaffungswertes aus dem Unfallgutachten.
  • Auch bei Bedenken zur sach- und fachgerechten Durchführung der Instandsetzung des Wagens kann die Versicherung des Unfallgegners ein Gegengutachten fordern.

Wer die Kosten für ein Gegengutachten trägt

Die Kosten für das Gegengutachten sind abhängig von der Höhe des Schadens. „Je höher der Schaden ist, desto höher fallen die auch die Kosten für die Nachbesichtigung aus, die im dreistelligen oder vierstelligen Bereich liegen können“, so unser Gutachterix-Experte.

Wenn die gegnerische Versicherung nach Ihrem unverschuldeten Unfall ein Gegengutachten verlangt, muss sie die Kosten hierfür selbst tragen. Anders sieht es aus, wenn sie eine Nachbesichtigung bei einem Kaskoschaden fordert: Hier müssen Sie für die entstandenen Kosten selbst aufkommen, die der Mühe aber Wert sein können.

Wie verhalte ich mich bei einer Nachbesichtigung?
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Erstgutachten und Gegengutachten – der Unterschied macht´s

Nach der Nachbesichtigung wird ein Gegengutachten erstellt, das entweder in den wesentlichen Punkten mit dem Erstgutachten übereinstimmt oder nicht. Bei der ersten Variante werden sich beide Parteien schnell einig und die Schadenregulierung kann prompt erfolgen. Häufiger kommt es vor, dass beide Gutachter unterschiedliche Summen ermitteln, sodass erst eine Einigung erzielt werden muss – ob außergerichtlich oder mittels Fachanwalt und Gerichtsverfahren. In einigen Fällen bewerten beide Gutachten bereits die Schuldfrage unterschiedlich, wodurch oftmals ein Sachverständigenverfahren mit einem Obergutachten in die Wege geleitet wird. Hierdurch wird eine Möglichkeit zur Schadenregulierung geschaffen.

Muss ich den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers akzeptieren?

Nein, keinesfalls. Wenn Sie unverschuldet in eine Kollision mit einem anderen Auto geraten sind, dann müssen Sie den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht billigen und können einen eigenen, neutralen Sachverständigen beauftragen.

„Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen, da die Versicherung des Unfallverursachers in ihrem eigenen Interesse handelt und die finanziellen Kosten für den Schaden möglichst niedrig halten will“, meint unser Kfz-Verständiger.

Bei einem Kaskofall ist die Situation eine andere: Wenn Sie für die Schäden am Fahrzeug selbst verantwortlich sind, stellt die Versicherung einen eigenen Gutachter zur Schadensbesichtigung, mit dem Sie in der Regel einverstanden sein müssen. Wir beraten Sie, was zu tun ist.

Kurz und knapp: Gegengutachten im Überblick

  • Wenn ein Unfallgutachten Mängel aufweist, kann die Versicherung den finanziellen Anspruch durch eine Nachbesichtigung prüfen und ein Gegengutachten erstellen.
  • Besonders bei größeren Schäden und höheren Ansprüchen besteht das Risiko, dass die Versicherung des Unfallgegners ein Gegengutachten veranlassen will, um die Kosten zu mindern.
  • Sie müssen keiner Nachbesichtigung Ihr Einverständnis geben, verweigern sie diese, kann die Versicherung die Kostenübernahme abweisen und die Schadenregulierung hinausziehen.
  • Wenn die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten in Auftrag gegeben hat, übernimmt sie auch üblicherweise dessen Kosten.
  • Unsere Gutachter beraten Sie unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Unterstützung ist nur einen Anruf entfernt.
  • Nehmen Sie Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter am besten mit zur Nachbesichtigung mit der Versicherung, da dieser das Gutachten vorab rechtfertigen kann.
  • Um Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen und den Schaden zeitnah abwickeln zu lassen, beauftragen Sie unsere Sachverständigen für das Unfallgutachten so schnell wie möglich nach dem Autounfall.

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